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   BVerwG, 10.02.1969 - VIII B 16.67   

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https://dejure.org/1969,3114
BVerwG, 10.02.1969 - VIII B 16.67 (https://dejure.org/1969,3114)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1969 - VIII B 16.67 (https://dejure.org/1969,3114)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1969 - VIII B 16.67 (https://dejure.org/1969,3114)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

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  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1969 - VIII B 16.67
    Nun trifft es zwar zu, daß der seinerzeit für Wehrpflichtsachen zuständige VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil BVerwGE 14, 146 sowie auch in weiteren Entscheidungen ausgesprochen hat, daß das Verwaltungsgericht die Frage, ob der Kriegsdienstverweigerer glaubwürdig und einer ehrlichen Überzeugung fähig sei, unter Berücksichtigung seiner Gesamtpersönlichkeit und seines bisherigen sittlichen Verhaltens zu beurteilen habe.

    Entsprechendes hat für das Vorbringen des Klägers zu gelten, das Verwaltungsgericht sei dadurch, daß es aus seinem "Versagen" bei der Beantwortung einzelner Fragen auf seine Unglaubwürdigkeit geschlossen habe, von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auch von dem bereits angeführten Urteil BVerwGE 14, 146 abgewichen.

  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1969 - VIII B 16.67
    Im Beschwerdeverfahren nach § 34 Abs. 3 WpflG können Verfahrensmängel nicht geltend gemacht werden (BVerwGE 28, 22).
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1969 - VIII B 16.67
    Diese Bestimmung hebt jedoch, wie der hier entscheidende Senat, der nach der jetzt geltenden Geschäftsverteilung des Bundesverwaltungsgerichts für Wehrpflichtsachen allein zuständig ist, in seinem Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 97.67 - dargelegt hat, lediglich der Klarheit wegen bestimmte Umstände hervor, auf die es nach allgemeiner Erfahrung bei der Prüfung des Vorliegens einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe in aller Regel ankommt und auf die daher das Verwaltungsgericht in Erfüllung seiner Pflicht zu einer vollständigen Sachaufklärung sein besonderes Augenmerk zu richten hat.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67

    Bestehen einer Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1969 - VIII B 16.67
    Sie ist jedoch, wie der Senat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - in Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts dargelegt hat, grundsätzlich allein von der Tatsacheninstanz zu treffen und kann aus dem Gesichtspunkt von Verfahrensverstößen ohne eine - im Revisionsverfahren zu erhebende - entsprechende Verfahrensrüge nicht nachgeprüft werden.
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